Samstag, 6. März 2010 in Köln
Referenten:
Christof Püschel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Köln
Dr. Dirk Lammer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Berlin
Themenübersicht:
Durch das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2274), welches gemäß Artikel 8 des Gesetzes am 01.01.2010 in Kraft tritt, treten erhebliche Änderungen im Zusammenhang mit Strafverfahren, in denen Untersuchungshaft angeordnet oder vollzogen wird, ein. Die Änderungen des Gesetzes gehen überwiegend auf die veränderte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nach der Förderalismusreform zurück, durch die die Regelungskompetenz für den Vollzug der Untersuchungshaft auf die Länder übertragen wurde.
Das Seminar soll die Veränderungen der Rechtslage vorstellen und zeigen, wie die Verteidigung damit umgehen kann.
Schwerpunkte werden dabei die Gesetzesänderungen im Bereich des Haftrechts, insbesondere die vollständig neuen Regelungen der §§ 116 b, 119 und 119 a sein, die unmittelbar das Recht der Untersuchungshaft betreffen.
Darüber hinaus ist durch das neue Gesetz auch eine ausdrückliche Regelung zur Gewährung der Akteneinsicht bei Untersuchungshaft in § 147 Abs. 2 und Abs. 7 geschaffen worden.
Von großer praktischer Bedeutung ist auch die in § 140 Abs. 1 Nr. 4 erfolgte Regelung, wonach im Falle der Vollstreckung von Untersuchungshaft ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt sowie die Regelung in § 141 Abs. 3, wonach die Bestellung des Pflichtverteidigers unverzüglich nach Beginn der Vollstreckung des Haftbefehls zu erfolgen hat. Das Seminar wird sich mit den hieraus ergebenden Konsequenzen, der Problematik der Beiordnung und sinnvollen Strategien der Verteidigung zum Umgang mit diesen neuen Vorschriften befassen.
Darüber hinaus sollen auch grundsätzliche Probleme erörtert werden, die die Verteidigung von in Untersuchungshaft befindlichen Mandanten erschweren.
Die Teilnahmegebühren beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung, 2 Kaffeepausen, 2 Tagungsgetränke pro Person und Tagungsunterlagen. Das Mittagessen ist nicht inkludiert.
Übernachtungsmöglichkeit:
Benötigen Sie eine Übernachtungsmöglichkeit?
Im Tagungshotel haben wir für Sie bis 4 Wochen vor Veranstaltung ein Abrufkontingent unter dem Stichwort "AG Strafrecht" einrichten lassen.
Bitte fragen Sie nach den vereinbarten Sonderraten für Einzelzimmer inkl. Frühstück EUR 89,- pro Nacht.
Tagungsort:
Park Inn
Belfortstraße 9
50668 Köln
Tel. 0221-7721406
Seminarzeit:
9.00 - 18.00 Uhr
Teilnahmegebühr:
180,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
230,- € für Nichtmitglieder
Veranst.-Nummer: 006-2010