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Samstag, 21. März 2009 in Dortmund
Referenten:
Dr. h.c. Rüdiger Deckers, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Düsseldorf
Prof. Dr. phil. Sabine Nowara, Waltrop
Unbenanntes Dokument
Themenübersicht:
- Rechtsprechungsübersicht zur Beweiswürdigung bei Konstellationen „Aussage gegen Aussage“
- Gesamtwürdigung
- Abweichung in der Schilderung des Kerngeschehens
- Abgrenzung Rand-/Kerngeschehen
- Teilweise Falschbelastung und Erfordernis externer Bestätigung
- Entstehungsgeschichte der Aussage
- Entwicklungsgeschichte der Aussage
- Erhöhter Aufklärungsbedarf
- Notwendigkeit, ein aussagepsychologisches oder psychiatrisches Gutachten einzuholen.
- Fragerecht und rechtliche Rahmenbedingungen
- Grundlagen
- Durchsetzung des Fragerechts
- Ermittlungsvernehmung
- Form, Dokumentation und inhaltliche Gestaltung
- Kritik der Praxis
- Das kognitive Interview (nach Milne/Bull „Psychologie der Vernehmung“) als - alternative - Vernehmungsmethode
Anwendungsbereiche für die Verteidigung
- Integration des aussagepsychologischen Sachverstands und der aussagepsychologischen Erkenntnisse in die Konzeption der Befragung des Zeugen durch die Verteidigung
- Zweckrichtung
- Umsetzung
- Antrag auf Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens
- Präsentation des Sachverständigen
- Befragungsthemen
- Kompetenz
- Gedächtnis - episodal, autobiographisch
- Realkennzeichen
- Dokumentation und Beweisantrag
- Probleme der Aussagefähigkeit des Zeugen
- Wahrnehmen, Speichern, Reproduzieren
- Physikalische, psychologische, psychiatrische Aspekte
- Autosuggestion, Pseudoerinnerung, Beeinträchtigung der Wirklichkeitskontrolle
- Persönlichkeitsstörungen, dissoziative Störung, emotional instabile Störung, histrionische Störung
- Psychische Erkrankungen
- Das aussagepsychologische Gutachten
- Nullhypothese
- Alternativhypothesenprüfung
- Konstrukttrias: Aussagefähigkeit, Aussagequalität, Aussagezuverlässigkeit
- Hypothesengeleitete Diagnostik
- Abgleich zwischen Kompetenz der Person und Qualität der Aussage
- Dokumentation
Die Teilnahmegebühren beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung, 2 Kaffeepausen, 2 Tagungsgetränke pro Person und Tagungsunterlagen. Das Mittagessen ist nicht inkludiert.
Übernachtungsmöglichkeit:
Benötigen Sie eine Übernachtungsmöglichkeit? Im Tagungshotel haben wir für Sie bis 6 Wochen vor Veranstaltung ein Abrufkontingent unter dem Stichwort „AG Strafrecht“ einrichten lassen.
Bitte fragen Sie nach den vereinbarten Sonderraten für Einzelzimmer inkl. Frühstück EUR 96,- pro Nacht.
Tagungsort:
Hotel Esplanade
Burgwall 3
44135 Dortmund
Tel.: 0231 58530
Seminarzeit:
9.00 - 18.00 Uhr
Teilnahmegebühr:
180,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
230,- € für Nichtmitglieder
Veranst.-Nummer: 015-2009