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fortbildung Fortbildung gemäß §15 Fachanwaltsordnung

Vermögensabschöpfung in Straf- und Ordnungs­widrigkeitenverfahren

Freitag, 19. November in Essen

Referenten:
Torsten Elschenbroich, OStA
Christoph Tute, Rechtsanwalt

Die Vermittlung der Grundlagen dieser äußerst praxisrelevanten Materie erfolgt durch ein Team aus zwei Referenten, die das Recht der Vermögensabschöpfung aus dem Blickwinkel einer Strafverfolgungsbehörde und aus anwaltlicher Sicht beleuchten.Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die materiell-rechtlichen (§§73 -76b StGB) und strafprozessualen (§§111b -111q StPO) Grundlagen der strafrechtlichen Einziehung. Es werden dieVoraussetzungen für die Einziehung von Taterträgen 73 StGB), die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§73c StGB), die erweiterte Einziehung (§73a StGB) und die selbständige Einziehung (§76a StGB) behandelt. Neben den Neuregelungen zur Bestimmung des Umfangs des Erlangten (§§73, 73d StGB), der Abschöpfung bei Dritten (§73b StGB) und der Öffnung des Abschöpfungsrechts für Vergleiche (§73e StGB), wird auch das neue Instrument der „non conviction based confiscation“ (§76a Abs.4 StGB) behandelt undaufdie Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht eingegangen.
Im strafprozessualen Teil werden die Instrumente zur Sicherung von Abschöpfungsmaßnahmen (Beschlagnahme und Vermögensarrest), die Verwaltung gesicherten Vermögens (§§111m -111p StPO), das Verhältnis der Vermögensabschöpfung zum Insolvenzrecht und das Kernstück des Gesetzes zur Reform der Vermögensabschöpfung, die (neuen) Regelungen zur Entschädigung von Tatverletzten dargestellt.
Abgerundet wird die Veranstaltung durch die Erörterung praxisbezogener Aspekte der Vermögensabschöpfung aus Sicht des Rechtsanwalts sowohl bei der Beratung des Betroffenen als auch des Tatverletzten. Neben der aktuellen Rechtsprechung, die in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle einnimmt, gilt den praktischenVerteidigungsansätzen bei drohender Einziehung sowie den Rechtsschutzmöglichkeiten bei Beschlagnahme und Vermögensarrest besonderes Augenmerk. Im Einzelnen werden etwa die Vermögensabschöpfung gegen Unternehmen, steuerrechtliche Implikationen sowie weitere Sonderkonstellationen wie die Möglichkeit und die Folgen eines „Verzichts“ auf Rückgabe bestimmter Gegenstände in der Hauptverhandlung näher betrachtet.

Tagungsort:
IntercityHotel Essen
Hachestr. 10
45127 Essen

Seminarzeit:
13.30-19.00 Uhr

Teilnahmegebühr:
180,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
230,- € für Nichtmitglieder

Paketangebot:
Bei Buchung und Bezahlung von drei Fortbildungsveranstaltungen erhalten Sie einen Paketpreis zu 450,- € für Mitglieder, 315,- € für Mitglieder des Forum JUST und 600,- € für Nichtmitglieder.

Veranst.-Nummer: 017-2021