Samstag, 01. Dezember 2007 in Düsseldorf
Referenten:
Dr. Klaus Leipold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, München
Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Köln
Strafverteidigung ist primär Reaktion. Sie ist Antwort auf die massive Ausübung hoheitlicher Gewalt im Ermittlungs- und Strafverfahren. Die Verteidigung steht dabei stets in einem zeitgebundenen Kontext. Handlungsoptionen sind nicht nur von aktuellen Gesetzesformulierungen abhängig, sondern auch vom wechselnden Zeitgeist, mit dem die Justiz die ihr zugedachte Aufgabe wahrnimmt. Diese Justiz will „modern“ sein. Sie fühlt sich eingebettet in die Vorgaben der Globalisierung unserer Welt, der Auseinandersetzung mit neuen Bedrohungspotenzialen oder dem Zwang des ökonomischen Umgangs mit der Ressource Recht. Unabhängig von Anlass und Begründung mündet die Reaktion allerdings stets in einer Einschränkung von Bürgerrechten, erst recht von Beschuldigten- oder Verteidigungsrechten. Der Anspruch des Fortschrittlichen wird sogar mit gesetzlichen Begrifflichkeiten kaschiert: Das erste Justizmodernisierungsgesetz 2005 brachte eine Vielzahl prozessualer Veränderungen, die in ihrer Gesamtschau mittlerweile eine allgemeine Tendenz deutlich machen.
„Modern“ ist eine Strafverteidigung, die adäquat auf die neuen gesetzlichen, gesellschaftlichen und theoretisch überhöhten Bedingungen des aktuellen Strafprozesses reagiert. Sie identifiziert sich nicht mit den neuen Tendenzen, sondern tritt ihnen entgegen. Moderne Strafverteidigung bedeutet, unter veränderten Bedingungen die traditionellen Ziele der Strafverteidigung stets neu zu definieren. Es gilt, willkürlichem und nicht transparentem Handeln der öffentlichen Gewalt entgegenzutreten, insbesondere die Würde und Persönlichkeitsrechte des von einem Ermittlungsvorwurf betroffenen Bürger zu wahren und ihm in einem Strafprozess Teilhaberrechte zu bewahren.
Effektiv kann moderne Verteidigung nur sein, wenn sie auch die versteckten Gefahren für die Erfüllung ihrer Aufgabe entdecken und analysieren kann. Moderne Verteidigung hat daher insbesondere neue polizeiliche Strategien zu berücksichtigen. Sie hat die Tendenz der Ermittlungsbehören zu berücksichtigen, die Verteidigung durch die persönliche Bedrohung eines Rechtsanwalts zu entwaffnen. Kampfbereit kann ein Verteidiger nur sein, wenn er nicht durch Angst vor eigener strafrechtlicher Involvierung gelähmt ist. Effektiv kann unter aktuellen Bedingungen eine Verteidigung auch nur sein, wenn Verteidiger und Mandant neuartige Drucksituationen in „Deal-Gesprächen“ analysierten und ertragen können und Strategien mit ihrem Umgang entwickeln. Moderne Verteidigungsstrategien verlangen Phantasie in der Vorbereitung der Hauptverhandlung, in der Nutzung moderner Informationsmöglichkeiten, in außergerichtlichen Aktivitäten. Auch in der Reaktion muss effektive Verteidigung immer kreativ sein.
Das Seminar „moderne Strafverteidigung“ will hierbei Hilfestellungen leisten. Es kann keinen kompletten Gegenentwurf zu Komplexen und gesellschaftlichen und legislatorischen Veränderungen der letzten Jahre bieten. Anhand exemplarischer Themenbereiche sollen allerdings Sensibilitäten für veränderte Aufgaben des Strafverteidigers geweckt und erste Anhaltspunkte für deren Bewältigung geliefert werden.
Die Teilnahmegebühren beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung, 2 Kaffeepausen, 2 Tagungsgetränke pro Person und Tagungsunterlagen. Das Mittagessen ist nicht inkludiert.
Übernachtungsmöglichkeit:
Benötigen Sie eine Übernachtungsmöglichkeit?
Im Tagungshotel haben wir für Sie bis 4 Wochen vor Veranstaltung ein Abrufkontingent unter dem Stichwort „AG Strafrecht“ eingerichtet.
Bitte fragen Sie nach den vereinbarten Sonderraten für Einzelzimmer inkl. Frühstück EUR 90,- pro Nacht.
Tagungsort:
NH Hotel Düsseldorf-City</>
Kölner Straße 186-188
40227 Düsseldorf
Tel. 0211-78 11 0
Seminarzeit:
9.00 - 18.00 Uhr
Teilnahmegebühr:
180,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
230,- € für Nichtmitglieder
Veranst.-Nummer: 026-2007