Freitag, 15. September 2023
Referenten:
Dr. Frank Nobis, RA und FAStR
Themenübersicht:
Im Jahr 2019 wurden in der Bundesrepublik insgesamt 361.345 (2011: 236.478) Betäubungsmitteldelikte registriert. Nimmt man weitere Delikte – insbesondere die Beschaffungskriminalität – hinzu, so ist nach Schätzungen davon auszugehen, dass bis zu 50 % aller Strafgefangenen in Deutschland mit direktem oder indirektem Bezug zu illegalen Drogen verurteilt werden.
Die Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen gehört deshalb quantitativ, aber vor allem auch wegen der enorm hohen Strafdrohungen in der Praxis zu den wichtigsten Gebieten des Strafrechts für den Strafverteidiger.
Die tägliche Arbeit fast jeden Strafverteidigers setzt sich deshalb in der Praxis aus einer Vielzahl von Verteidigungen gegen den Vorwurf eines Drogendeliktes zusammen.
Dazu ist über die Kenntnisse des StGB, der StPO und der Grundlagen des Strafrechts hinaus umfangreiches Spezialwissen erforderlich, weil das BtMG eine Vielzahl von Spezialproblemen aufwirft. Über die speziellen Tatbestände der §§ 29 ff. BtMG hinaus, die zahlreiche Definitions- und Abgrenzungsprobleme enthalten, gibt es auch Sonderregelungen für den Beschuldigten, der sich zum „Kronzeugen“ macht (§ 31 BtMG), den Betäubungsmittelabhängigen, der sich für den Weg der „Therapie statt Strafe“ entscheidet (§§ 35 ff. BtMG) und den Drogenprobierer oder Gelegenheitskonsumenten, für den sich spezielle Wege der Einstellung des Verfahrens eröffnen (§§ 29 Abs. 5, 31a BtMG).
Überdies ist das Betäubungsmittelstrafrecht ständig im Fluss. Neue psychoaktive Substanzen (NPS) und so genannte „Legal Highs“ kommen vermehrt auf den Markt und stellen Strafverfolgungsbehörden und Strafverteidiger vor ständig neue Aufgaben. Zunehmend gerät das Betäubungsmittelrecht auch unter den aktuellen Einfluss europarechtlicher Vorgaben. Verteidigung in Betäubungsmittelverfahren bedeutet deshalb notwendig die Kenntnis der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung zum materiellen Betäubungsmittelrecht als auch zum Strafverfahrensrecht.
Die Veranstaltung wendet sich gleichermaßen an erfahrene und weniger erfahrene Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, die Kenntnisse im Betäubungsmittelrecht erwerben oder vertiefen möchten. Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung grundlegender und aktueller materiell-rechtlicher und strafprozessualer Kenntnisse im BtMG. Dazu werden u.a. erörtert:
1. die Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen und deren Feststellung
2. die „Macht der Tatbestände“ – ausgewählte Probleme des § 29 ff. BtMG
3. Abgrenzungsprobleme Täterschaft und Teilnahme, Vorbereitung, Versuch und Vollendung
4. die Bewertungseinheit und Grundlagen des Strafklageverbrauchs
5. geschickte Verteidigung bei der Strafrahmenwahl und Strafzumessung im engeren Sinn
6. der Aufklärungsgehilfe gem. § 31 BtMG
7. die Besonderheiten der Verteidigung von BtM-Konsumenten
8. Zurückstellung der Strafvollstreckung nach §§ 35 ff. BtMG
9. Legal Highs und NPS (neue psychoaktive Substanzen), Wirkung, Gefährlichkeit, rechtliche Einordnung
Tagungsort:
Intercity Hotel
Hachestraße 10
45127 Essen
Seminarzeit:
13.30-19.00 Uhr
Teilnahmegebühr:
180,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
126,- € für Mitglieder JUST
230,- € für Nichtmitglieder
Paketangebot:
Bei Buchung und Bezahlung von drei Fortbildungsveranstaltungen erhalten Sie einen Paketpreis zu 450,- € für Mitglieder, 315,- € für Mitglieder des Forum JUST und 600,- € für Nichtmitglieder.
Veranst.-Nummer: 23011