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fortbildung Fortbildung gemäß §15 Fachanwaltsordnung

Beweisantragsrecht als Kernstück der Verteidigung

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung, 1 Kaffeepause, Tagungsunterlagen. Das Mittagessen ist nicht inkludiert.

Übernachtungsmöglichkeit:
Benötigen Sie eine Übernachtungsmöglichkeit?
Bitte kontaktieren Sie das Hotel direkt.

Paketangebot:
Wir bieten einen ermäßigten Paketpreis bei der Anmeldung zu drei Fortbildungsveranstaltungen innerhalb einer Buchung an.

Beim Paketangebot ist die Buchung eines Pakets von drei Veranstaltungen verbindlich, die Zahlung des Paketpreises wird mit der Anmeldung in vollem Umfang fällig.

Wenn Sie ein Paket buchen wollen, klicken Sie hier.

Die Stornierung des Pakets ist bis vier Wochen vor der ersten Veranstaltung kostenlos möglich, danach fällt eine Verwaltungsgebühr von 100,00 Euro an. Bei Stornierung des Pakets weniger als eine Woche vor der ersten Veranstaltung fällt eine Gebühr von 150,00 Euro an.

Gemäß §15 Fachanwaltsordnung umfasst die Veranstaltung Fortbildungsstunden.

Klicken Sie hier zur Anmeldung

Freitag, 06. Juni 2025

Referenten:
RA FAStR Michael Stephan

Themenübersicht:

Das Beweisantragsrecht ist nach wie vor ein Kernstück der Verteidigung im Strafprozess. Es ist ein mächtiges, aber auch kompliziertes prozessuales Recht, um die Feststellungen zum Sachverhalt zu beeinflussen. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber in dieses Recht immer wieder eingegriffen, um die Ablehnung insbesondere prozessordnungswidriger Beweisanträge zu erleichtern. Der erfolgreiche Einsatz des Beweisantragsrechts erfordert in formaler wie materieller Hinsicht eine genaue Kenntnis der Grundlage und Rechtsprechung. Dies soll das Seminar mit folgenden Schwerpunkten vermitteln:

  • Beweisanträge in und außerhalb der Hauptverhandlung / rechtliche Grenzen bei der Formulierung
  • Besonderheiten beim Konnexitätserfordernis
  • Die einzelnen Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO
  • Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis / Augenscheinsbeweis
  • Der Beweisantrag gemäß § 245 i. V. m. § 220 StPO

Tagungsort:
Intercity Hotel Frankfurt Hauptbahnhof (Südausgang)
Mannheimer Str. 21
60329 Frankfurt

Seminarzeit:
13.30-19.00 Uhr

Teilnahmegebühr:
249,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
174,- € für Mitglieder JUST
299,- € für Nichtmitglieder

Paketangebot:
Bei Buchung und Bezahlung von drei Fortbildungsveranstaltungen erhalten Sie einen Paketpreis zu 599,- € für Mitglieder, 419,- € für Mitglieder JUST und 750,- € für Nichtmitglieder.

Veranst.-Nummer: 25016

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung, 1 Kaffeepause, Tagungsunterlagen. Das Mittagessen ist nicht inkludiert.

Übernachtungsmöglichkeit:
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Bitte kontaktieren Sie das Hotel direkt.

Paketangebot:
Wir bieten einen ermäßigten Paketpreis bei der Anmeldung zu drei Fortbildungsveranstaltungen innerhalb einer Buchung an.

Beim Paketangebot ist die Buchung eines Pakets von drei Veranstaltungen verbindlich, die Zahlung des Paketpreises wird mit der Anmeldung in vollem Umfang fällig.

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Die Stornierung des Pakets ist bis vier Wochen vor der ersten Veranstaltung kostenlos möglich, danach fällt eine Verwaltungsgebühr von 100,00 Euro an. Bei Stornierung des Pakets weniger als eine Woche vor der ersten Veranstaltung fällt eine Gebühr von 150,00 Euro an.

Gemäß §15 Fachanwaltsordnung umfasst die Veranstaltung Fortbildungsstunden.

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