Samstag, 27. September 2003 in Dortmund
Referenten:
Professor Dr. Reinhold Schlothauer, Fachanwalt für Strafrecht, Bremen
Dr. Ralf Neuhaus, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund
Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt zunächst in der Vermittlung der aktuellen Rechtsprechung der Revisionsgerichte, insbesondere des Bundesgerichtshofs, ohne deren Kenntnis der Verteidiger Gefahr läuft, in der Instanzverteidigung bzw. bei der Revisionsbegründung von vornherein die Weichen zu Lasten des Angeklagten zu stellen. Dies gilt neben den allgemeinen Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrügen vor allem für besondere Rügevoraussetzungen im Zusammenhang mit der Zuständigkeit und Besetzung des Gerichts, dem Erfordernis der Anwesenheit notwendiger Verfahrensbeteiligter, der Beachtung des Öffentlichkeitsgrundsatzes sowie der ausschließlichen Verwertung des Inbegriffs der Hauptverhandlung bei der Urteilsfindung. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung liegt in der Behandlung der Beweisverwertungsverbote, die für die Tatsacheninstanz und das Revisionsverfahren gleichermaßen von hervorragender Bedeutung sind. Es werden deshalb nicht nur die Voraussetzungen, Umfang und Grenzen der wichtigsten Beweisverwertungsverbote erörtert, sondern auch die Anforderungen an ein Verteidigungsverhalten, das ihnen nach der Rechtsprechung erst in der Tatsacheninstanz und im Revisionsverfahren zur Wirksamkeit verhilft. Der dritte Schwerpunkt der Veranstaltung liegt bei den Möglichkeiten revisionsrechtlicher Überprüfung der Beweiswürdigung sowie der Strafzumessung sowohl unter dem Gesichtspunkt des formellen, als auch dem des materiellen Rechts.
Es versteht sich, daß die angesprochenen Fragen auch unter verteidigungstaktischen Gesichtspunkten gesehen werden und auch zu einem Erfahrungsaustausch beitragen sollen.
Tagungsort:
Golden Tulip Airport Hotel
Schleefstr. 2c
44287 Dortmund
Tel.: (0231) 98 98 94 62
Seminarzeit:
9.00 - 18.00 Uhr
Teilnahmegebühr:
140,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
190,- € für Nichtmitglieder
Veranst.-Nummer: S 12/2003