Logo
fortbildung Fortbildung gemäß §15 Fachanwaltsordnung

Betäubungsmittel­strafrecht

(PDF-Datei)

Samstag, 27. September 2003 in Hannover

Referenten:
Frank Johnigk, Rechtsanwalt, Bonn/Berlin
Horst Wesemann, Fachanwalt für Strafrecht, Bremen

Inhalt der Veranstaltung soll die Vermittlung materiellrechtlicher Kenntnisse aus dem BTMG sein. Wir wollen sowohl Kollegen mit wenig einschlägiger Erfahrung als auch Fachanwälten für Strafrecht aufbauend auf dem Grundkurs weitergehende Kenntnisse vermitteln.

Darauf aufbauend versuchen wir Verteidigungsstrategien zu entwickeln.

  1. Die wichtigsten Tathandlungen und ihre Teilnahmeformen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung:
    Handeltreiben
    Besitz
    nicht geringe Mengen
    subjektiver/objektiver Tatbestand
    Einfuhr
    Handel mit Imitaten
    Täterschaft und Beihilfe
  2. Strafklageverbrauch und Bewertungseinheit
  3. Verbrechenstatbestände ,,mit Waffe und ,,Bande
  4. verdeckte Ermittlungen
    VE, VP, TÜ, TM, GPS, Anordnungsvoraussetzungen und Gegenstrategien
  5. Verteidigung von BTM-Konsumenten
    Fragen der Schuldfähigkeit
    Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35, 36 BTMG
  6. prozessuale Fragestellungen unter besonderer Berücksichtigung des BTMG

Tagungsort:
Kastens Hotel Luisenhof
Luisenstr. 1-3
30159 Hannover
Tel.: (0511) 30 44 - 0

Seminarzeit:
9.00 - 18.00 Uhr

Teilnahmegebühr:
140,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
190,- € für Nichtmitglieder

Veranst.-Nummer: S 13/2003