Samstag, 27. März 2004 in Hannover
Referenten:
Prof. Dr. Volkmar Mehle, Fachanwalt für Strafrecht, Bonn
Dr. Tido Park, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund
- Beginn
der Hauptverhandlung
1. Sitzordnung
2. Allgemeine Einwendungen gegen das Verfahren
Geltendmachung von Prozeßhindernissen
Anregungen und Anträge auf Ausschluß der Öffentlichkeit
pp.
Besetzungsrüge
Befangenheitsantrag
3. Vernehmung des Angeklagten
Vernehmung des Angeklagten zur Person
Vernehmung des Angeklagten zur Sache
Verteidigungsstrategie: Schweigerecht, Teileinlassung,
äußere Form der Einlassung, Einlassung des Verteidigers für
den Angeklagten, Vorhalt an den Angeklagten
Befragung des Angeklagten
4.Zeugenvernehmung
Zeugenbelehrung (insbesondere nach §§ 52 ff., Bedeutung des
§ 55 StPO)
Gang der Zeugenvernehmung
Fragerecht und Zurückweisung von Fragen gemäß § 241 Abs. 2 StPO
Rechte der Verteidigung bei der Zeugeneinvernahme
Entlassung und Verteidigung von Zeugen
- Anrufung des
Gerichts gegen sachleitende Maßnahmen
des Vorsitzenden gemäß § 238 Abs. 2 StPO
- Beweisantragsrecht
- Erklärungsrechte,
§ 257 StPO
1. Das Erklärungsrecht
nach § 257 StPO
2. Einschränkungen nach § 257a StPO
- Verständigung
im Strafverfahren
- Das Hauptverhandlungsprotokoll
Beachtung
der wesentlichen
Förmlichkeiten
Die Beweiskraft
des Protokolls, § 274 StPO
Die Schlußvorträge und das letzte Wort des Angeklkagten
Tagungsort:
Mercure Hotel Hannover City
Willy-Brandt-Allee 3
30159 Hannover
Tel.: 0511 80080
Seminarzeit:
9.00 - 18.00 Uhr
Teilnahmegebühr:
140,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
190,- € für Nichtmitglieder
Veranst.-Nummer: S 3/2004