Der 67. Deutsche Anwaltstag 2016 –„Wenn das Strafrecht alles richten soll – Ultima Ratio oder Aktionismus?“ (1. bis 3. Juni 2016 in Berlin) bot ein umfangreiches Fortbildungsprogramm und interessante rechtspolitische Veranstaltungen. Viele Veranstaltungen griffen das Motto auf und zeigten die weite Durchdringung zahlreicher Rechtsgebiete durch das Strafrecht. Berichte zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie in der Juli-Ausgabe des Anwaltsblatts.
In der ersten Schwerpunktveranstaltung am 3. Juni 2016 von 9:30 bis 10.30 Uhr diskutierten Vertreter der Medien, der Justiz und der Anwaltschaft die Frage, welchen Einfluss die Medien auf die Entwicklung des Strafrechts haben und welche Rolle sie dabei einnehmen. Für den geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht nahm deren Vorsitzender, RA und FAStR Prof. Dr. Werner Leitner, an dieser Schwerpunktveranstaltung teil. Die zweite Schwerpunktveranstaltung wurde am 3. Juni 2016 zum Thema „Das Strafrecht – Allheilmittel oder Krankmacher?“ durchgeführt.
Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht bot am Donnerstag, den 2. Juni 2016 eine zwiestündige Veranstaltung zum Thema „Der billigste Anwalt ist der Staatsanwalt“ –Instrumentalisierung der Justiz für private Zwecke – an. Für die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht nahmen unter anderem RAin Dr. Ines Kilian und RA Dr. Christian Rode teil. Weiter bot die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht am Freitag, den 3. Juni 2016 die Veranstaltung „Der Anwaltliche Notdienst in Strafsachen – ein Erfahrungsaustausch“ an.