Der Deutsche Anwaltstag 2018 fand vom 6.-8. Juni 2018 in Mannheim statt. Das Motto lautete: "Fehlerkultur in der Rechtspflege".
Im Bereich des Strafrechts wirken sich Fehler besonders schwerwiegend aus. Ein Fehlurteil kann durch die geltenden gesetzlichen Grundlagen nicht kompensiert werden. Oftmals entstehen insbesondere bei zu Unrecht angeordneten freiheitsentziehenden Maßnahmen bei den Betroffenen irreparable Schäden. Dieser Thematik nahm sich die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV an und veranstaltete – neben anderen – mit Rechtsanwalt Johann Schwenn aus Hamburg und Herrn Jörg Kachelmann eine Podiumsdiskussion.
Diese Veranstaltung zur "Fehlerkultur in der strafrechtlichen Praxis – Fehler erkennen und daraus lernen?" fand am 7. Juni 2018 von 13.45 – 15.15 Uhr statt.