Uns ist die Förderung, Einbindung und Vernetzung unserer jungen Kolleginnen und Kollegen ein besonderes Anliegen. Wir wünschen uns, dass möglichst viele junge Kollegen den Zugang zur AG Strafrecht finden. Wir haben daher mit JUST eine eigene Unterorganisation für junge Mitglieder geschaffen. Auf Vorschlag des Geschäftsführenden Ausschusses wurde dies 2019 durch die Mitglieder und mit Zustimmung des Vorstands des DAV mit einer Änderung der Geschäftsordnung ermöglicht.
Für Mitglieder besteht nunmehr bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres die Möglichkeit, sich JUST als Unterorganisation der AG Strafrecht anzuschließen. Mitglieder von JUST zahlen nur die Hälfte des Jahresbeitrags und ihnen wird bei allen Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft ein Nachlass von 30% auf die Teilnehmergebühren gewährt.
Die Vorteile der Mitgliedschaft bei JUST beschränken sich dabei aber nicht nur auf finanzielle Vergünstigungen. JUST soll gerade auch ein Forum zum Austausch von Gedanken, Ideen und Diskussion sein. So findet jährlich eine eigene Fortbildungsveranstaltung von Mitgliedern für Mitglieder von JUST zu grundlegenden Themen der Strafverteidigung statt. Auch anlässlich der großen Veranstaltungen wird stets am Vorabend ein Get Together angeboten, das einen gemeinsamen Start in die Tagung und die Möglichkeit des Austausches ermöglicht. Alle aktuelle Informationen hierzu werden jeweils in einem Mailing mit den Mitgliedern geteilt.
Der Beitritt zu JUST ist freiwillig und erfolgt nicht automatisch. Alle Mitglieder der AG Strafrecht, die das vierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich für eine Mitgliedschaft entscheiden. Die Verwaltung erfolgt über den Mitgliederbereich. Bei Neuanmeldungen zur AG Strafrecht kann bereits für eine Mitgliedschaft im Forum JUST optiert werden. Ansprechpartnerin und Koordinatorin von JUST im Geschäftsführenden Ausschuss ist Frau Kollegin Dr. Julia Exner-Kuhn aus München.